Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

E W Ü - BUS touristik
Im Winkelgarten 10, 35745 Herborn, Telefon 0 27 72 / 58 01 75, Telefax 0 27 72 / 58 01 76, www.ewue-bus.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (EWÜ) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch EWÜ zustande.

2. Zahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 10% des Reisepreis fällig, spätestens bis 10 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung und 4 Wochen vor Reiseantritt muß der komplette Reisepreis bei EWÜ eingegangen sein.

3. Leistungen
Prospekt und Katalogangaben sind für EWÜ bindend. EWÜ behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, eine konkrete Änderung der Prospekt und Preisangaben zu erklären, über die der Kunde umgehend informiert wird. Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder Sonderwünsche des Kunden sollten in die Anmeldebestätigung aufgenommen werden. Ihr Reisegepäck befördern wir bis 20 kg pro Person kostenlos. Das Gepäck ist mit der Heimat- sowie Zielortanschrift zu versehen. Wir haften jedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahl, sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände. Wir empfehlen den Abschluß einer Gepäckversicherung.

4. Preisänderungen
EWÜ kann ab vier Monate nach Vertragsabschluß, Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluß konkret eintretend eine Erhöhung der Beförderungskosten, die Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hotel- oder Programmleistungen, Rechnung getragen wird. Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung, ausgehend vom Beförderungs- u. Drittleistungsanteil, konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen – mindestens gleichwertigen Reise – verlangen, wenn EWÜ in der Lage ist, ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von EWÜ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Änderung einer wesentlichen Reiseleitung hat EWÜ dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Der Kunde kann kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten, oder eine mindest gleichwertige Ersatzreise – aus dem Angebot von EWÜ verlangen, soweit EWÜ in der Lage ist, eine solche ohne Aufpreis anzubieten. Bei Nichtereichung der Mindestteilnehmerzahl kann EWÜ eine Leistungskürzung mit Einverständnis des Kunden vereinbaren und ist dann zur Durchführung verpflichtet. Diese Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form und muß bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.

6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn, von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingang beim Veranstalter. Erbringung von Ersatzpersonen sind ohne Bearbeitungsgebühr möglich. Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Reisevertrag, kann EWÜ pauschalierte Rücktrittskosten verlangen. Diese Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisepreis:
Stornotabelle 1.
Bis 41 Tage vor Reisebeginn: Kostenlos (abzügl. Bearbeitungsgebühr von € 25,- je Person)
40. Tag – 30. Tag vor Reisebeginn: 10 % (mind. € 25,-)
29. Tag - 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
21. Tag – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %
14. Tag – 08. Tag vor Reisebeginn: 70%
07. Tag – 01. Tag vor Reisebeginn: 85 %

Stornotabelle 2.
Bis 61 Tage vor Reisebeginn: Kostenlos (abzügl. Bearbeitungsgebühr von € 25,- je Person
60. Tag - 50. Tag vor Reisebeginn: 10 % (mind. € 25,-)
49. Tag - 30. Tag vor Reisebeginn: 15 %
29. Tag - 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
21. Tag - 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %
14. Tag - 08. Tag vor Reisebeginn: 70 %
07. Tag - 01. Tag vor Reisebeginn: 85 %

Stornotabelle 3.
See- und Flusskreuzfahrten und Rundreisen mit mind. 1 Übernachtung an Bord:
Bis 90 Tage vor Reisebeginn: Kostenlos
(abzügl. Bearbeitungsgebühr von € 25,- je Person)
89. Tag - 60. Tag vor Reisebeginn: 25%
59. Tag - 30. Tag vor Reisebeginn: 40%
29. Tag - 15. Tag vor Reisebeginn: 70%
14. Tag - 1. Tag vor Reisebeginn: 85%
am Tag des Reisebeginn: 100%

Tritt der Kunde am Tag des Reisebeginns von der Reise zurück, oder erscheint nicht am Abfahrtsort (No Show) betragen die Rücktrittskosten: 100 %

Bei Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten (z. B. Musical- Reisen) entstehen Zusatzbedingungen. Macht der Kunde geltend, dass EWÜ ein geringerer Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement) und tritt einer der Reiseteilnehmer zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu, die Mehrkosten können mit den Reiserücktrittskosten berechnet werden.
EWÜ empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung von unserem Versicherungspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells- Platz 1, D- 20354 Hamburg, Tel. 04041191000, bei Buchung der Reise, bei Nichtantritt der Reise entstehen Stornokosten gemäß unseren AGB !

Welche "Stornotabelle" für Ihre gebuchte Reise zur Anwendung kommt, entnehmen Sie Ihrer Reiseanmeldung.

7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluß, Änderungen oder Umbuchungen, so kann EWÜ bei Vornahme von entsprechenden Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 / Pers. verlangen.

8. Ersatzreisende
Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen und EWÜ der Teilnahme nicht aus diesem Grund widerspricht. Der Kunde und der Dritte haften EWÜ als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf € 10,00, wobei es dem Kunden und dem Dritten ausdrücklich gestattet ist, einen niedrigeren Mehraufwand nachzuweisen.

9. Reiseabbruch
Wird die Reise in Form eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z. B. Krankheit) so ist EWÜ verpflichtet bei den Leistungsträgern, die Erstattung ersparter Aufwendungen, sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistung, zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Störungen durch den Kunden
EWÜ kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für EWÜ und /oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. EWÜ steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

11. Mindesteilnehmerzahl
Für alle EWÜ-Reisen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen, sollte diese Mindestbeteiligung nicht erreicht werden, kann EWÜ die Reise bis 14 Tage vor Reiseantritt stornieren. Macht der Kunde vom Recht der kostenlosen Umbuchung auf eine Ersatzreise des Veranstalters nicht gebrauch, so sind dem Kunden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückzuerstatten.

12. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgwichtige Fälle, berechtigt beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. Im Falle der Kündigung kann EWÜ für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. EWÜ ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung nicht umfasst. Die Mehrkosten für die Beförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

13. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleitungen nicht vertragsmäßig, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels oder in einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Kunde kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel, bei EWÜ unverzüglich anzeigt und EWÜ nicht in der Lage ist, in angemessener Zeit, die berechtigten Beanstandungen zu beheben. Der Kunde kann selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, falls EWÜ die Abhilfe verweigert, oder ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt. Bei gerechtfertigter Kündigung kann EWÜ für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleitungen eine Entschädigung verlangen. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den EWÜ nicht zu vertreten hat.

14. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evt. Schäden gering zu halten.

15. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von EWÜ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. EWÜ haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen, lediglich vermittelt werden.

16. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den § 651 BGB, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber EWÜ geltend zu machen.

17. Pass- Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
EWÜ weißt auf Pass- u. Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, im Rahmen der Reiseprospekte, hin. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch EWÜ, hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich EWÜ nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen, usw. verpflichtet hat. Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise, Schwierigkeiten die allein auf das Verhalten des Kunden zurück zu führen sind, so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleitungen folgenlos in Anspruch nehmen. Es gelten Ziffern 6. und 9. entsprechend.

18. Gerichtsstand
Der Kunde kann EWÜ an dessen Sitz verklagen. Für klagen von EWÜ gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern der Wohnsitz nicht im Ausland, zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß liegt, in diesen Fällen ist der Sitz von EWÜ maßgeblich.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.